Vorgaben für sozial verantwortliche Geschäftsmethoden in Übereinstimmung mit den sozialen Standards von BioBag International AS

Präambel

Die Würde und Menschenrechte jedes Einzelnen sind zu respektieren und zu schützen. Jedem Menschen müssen menschenwürdige Lebensbedingungen ermöglicht werden. Dieser soziale Verhaltenskodex wurde mit dem Ziel formuliert, die Menschenrechte und Freiheit aller Menschen zu schützen.

In diesem Verhaltenskodex definiert und vereinbart BioBag International AS Anforderungen und Voraussetzungen, die von allen Partnern und Lieferanten zu erfüllen sind. Dieser Kodex bildet die Grundlage jeder Zusammenarbeit.

  1. Freiwilligkeit der Mitarbeit
    Die Freiwilligkeit der Mitarbeit muss gewährleistet werden. Zwangsarbeit, Sklaverei, Gefangenschaft oder Arbeit als Strafe sind verboten. Jede illegale Art der Mitarbeit ist verboten. Es ist die Identität jedes Mitarbeiters zu wahren. Mitarbeiter dürfen also nicht gezwungen werden, ihre Ausweispapiere dem Arbeitgeber auszuhändigen.
  2. Kinderarbeit
    Kinderarbeit wird nicht toleriert. Als Kind gilt jede Person unter 15 Jahren (bzw. 14, sofern die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO angewendet werden können). Wenn gesetzliche Bestimmungen vor Ort strengere Altersgrenzen vorschreiben, sind diese einzuhalten. Jedes Kind muss vor Ausbeutung und gefährlichen Arbeiten geschützt werden. Dies gilt auch für Aktivitäten, die dessen natürliche körperliche, geistige, moralische und soziale Entwicklung hemmen können.
  3. Diskriminierung
    Jede Art der Diskriminierung ist verboten. Für alle Mitarbeiter, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Glauben, politischen Ansichten, Nationalität, sozialer Herkunft, Kultur oder sonstiger Unterscheidungsmerkmale sind Gleichheit und Chancengleichheit zu gewährleisten.
  4. Arbeitsbedingungen
    Die Arbeitsbedingungen müssen menschenwürdig sein. Ziel sind Löhne, die die Lebenskosten decken, falls die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne dazu nicht ausreichen. Strafmaßnahmen in Form von Lohnabzügen sind verboten. Die reguläre Wochenarbeitszeit beträgt höchstens 48 Stunden. Alle darüberhinausgehenden Arbeitsstunden müssen entweder gemäß vor Ort geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Branchenstandards als Überstunden entlohnt werden, je nachdem, welche Regelung höhere Entlohnung vorschreibt. Eine maximale Wochenarbeitszeit, einschließlich Überstunden, von 60 Stunden darf nicht wiederholt überschritten werden. Mitarbeiter haben Anrecht auf mindestens einen freien Tag pro Woche. Körperliche Misshandlungen, entwürdigende und ungerechte Strafen, körperliche Züchtigung, sexuelle oder sonstige Belästigung und Einschüchterung seitens des Arbeitgebers sind streng verboten.
  5. Sicherheit und Gesundheit
    Entsprechend des Arbeitsschutzes ist ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterbringungen müssen einem menschenwürdigen Lebensstandard genügen. Es sind mindestens die derzeit geltenden rechtlichen Sicherheitsstandards einzuhalten.
  6. Organisations- und Versammlungsrecht
    Das gesetzlich garantierte Recht der Mitarbeiter, Gewerkschaften zu gründen, Mitglied dieser Gewerkschaft zu werden und kollektive Tarifverhandlungen zu führen, darf in keiner Weise eingeschränkt werden.

Werden BioBag International AS Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex bekannt, kann dies die Beendigung der Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.