Allgemeine Geschäftsbedingungen – BioBag International AS

Allgemeines – Akzeptanz

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) legen die Rechte und Pflichten bei der Beziehungen zwischen dem Kunden als Käufer eines Produktes von BioBag International AS („BBIAS“) und BBIAS fest.

Sofern nicht anders in schriftlicher Form oder in der Auftragsbestätigung von BBIAS vereinbart, gelten die AGB für alle Verkäufe von Produkten von BBIAS und setzen alle anderen Dokumente in Bezug auf das Produkt einschließlich der Einkaufsbedingungen des Käufers (falls vorhanden) außer Kraft.

Durch Übermittlung eines Kaufauftrags an BBIAS stimmt der Kunde zu, an die zum Zeitpunkt des Datums der Kaufauftrags geltenden AGB gebunden zu sein. Die geltenden AGB werden jederzeit auf der Webseite von BBIAS veröffentlicht.

Einkaufsvorgang

Der Kunde kann Produkte von BBIAS durch Übermittlung eines Kaufauftrags bestellen. Kaufaufträge werden durch die Ausstellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch BBIAS oder, falls keine Auftragsbestätigung ausgestellt wird, durch Lieferung der Produkte für den Käufer bindend.

Allen Änderungen an den Angeboten von BBIAS und den Kaufaufträgen des Käufers, nachdem die Bestellung bindend geworden ist, muss in schriftlicher Form zugestimmt werden.

Druckstöcke

BBIAS liefert dem Kunden Druckstöcke (Klischees) mit Vorschlägen für Druckvorlagen, die auf die Produkte aufgedruckt werden sollen. Damit BBIAS in der Lage ist, entsprechende Druckstöcke rechtzeitig für die Produktion zu bestellen, muss BBIAS die Freigabe durch den Kunden bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Produktion vorliegen. Falls die Freigabe des Kunden BBIAS erst später als 2 Wochen vor Beginn der Produktion vorliegt, kann dies einen Lieferverzug von mehreren Wochen verursachen, für den BBIAS nicht haftet.

Muster

Für neue Produkte kann BBIAS dem Kunden nach eigenem Ermessen eine begrenzte Anzahl von kostenlosen Probemustern anbieten. Sollte der Kunde weitere Produkte desselben Typs wünschen, werden diese Produkte von BBIAS nach der Preisliste von BBIAS in Rechnung gestellt.

Die Probemuster werden in erster Linie zusammen mit den handelsüblichen Druckstöcken versandt, wobei der Kunde die Versandkosten zu tragen hat. Wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Druckstöcke versandt werden, kann BBIAS den Kunden fragen, ob er die kostenlosen Probemuster erhalten möchte. In einem solchen Fall werden dem Kunden die Versandkosten in Rechnung gestellt.

Der Kunde kann höchstens 5 Kartons mit kostenlosen Probemustern zu Ausstellungs- und Ausschreibungszwecken bestellen. Der Kunde hat die Versandkosten zu tragen.

Volle Kartons: Wenn volle Kartons bestellt werden, werden die Probemuster von Vandenbroeck in Belgien versandt.

Nicht volle Kartons: Die Probemuster werden umgepackt und vom Hauptbüro in Askim versandt.

Der Kunde stimmt zu, dass alle Muster der Produkte von BBIAS, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich zu Testzwecken und auf eigene Gefahr des Kunden verwendet werden dürfen. BBIAS übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung der Probemuster durch den Kunden.

Die geltenden Toleranzen müssen beachtet werden.

Preis

Alle Preisangebote sind ab Werk und ohne MwSt., Importzölle und andere Gebühren und Steuern, sofern nicht anders vereinbart. Die Transportverpackung ist in den Preisangeboten enthalten.

Die Produktpreise von BBIAS können Änderungen bis zu dem Zeitpunkt unterliegen, an dem der Kaufauftrag des Kunden bindend geworden ist. Entsprechende Änderungen bei den Produktpreisen treten ab dem Datum in Kraft, zu dem der Kunde über die neuen Produktpreise benachrichtigt worden ist.

BBIAS kann, nachdem der Kaufauftrag bindend geworden ist, die Preise ausschließlich in Folge eines Anstiegs bei den Produktionskosten, Materialpreisen, geltenden Gebühren oder von Wechselkursänderungen ändern.

Lieferung

Die Produkte müssen innerhalb des zwischen den Parteien vereinbarten Zeitraums oder, falls eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Ausstellung der Auftragsbestätigung durch BBIAS geliefert werden.

Die Lieferzeit beginnt nicht, bevor alle erforderlichen Unterlagen und (falls vereinbart) die Voraus- oder Ratenzahlungen in voller Höhe bei BBIAS eingegangen sind. Falls die Parteien vereinbart haben, dass BBIAS die Produkte an einen bestimmten Standort schicken soll, kann BBIAS nach eigenem Ermessen über die Verpackung, die Transportart und den Transportweg für den Versand befinden.

Alle in diesen AGB erwähnten Lieferbedingungen sind nach „Incoterms 2010“.

Toleranzen und Mengenanforderungen

Mengen: Abweichungen bei den Mengen von +/- 10 % im Vergleich zur bestellten Menge an Produkten gelten als der Bestellung entsprechend und stellen somit keinen Verstoß gegen den Vertrag dar.

Maße: Die folgenden Toleranzen gelten für die Maße von Tüten, Beuteln/Säcken und Tragetüten:

BreiteLängeGewicht
+/- 10 mm+/- 10 mm+/- 10 %

Die Parteien können andere Vereinbarungen über Toleranzen und Mengen treffen.

Der Haftungsumfang von BBIAS im Falle, dass die Lieferung von Produkten einen Verstoß gegen den Vertrag darstellt, wird ausführlich im Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ unten dargestellt.

Prüfung durch den Kunden. Reklamationen

Der Kunde muss die Produkte nach der Lieferung unverzüglich prüfen.

Im Falle einer Lieferung von fehlerhaften oder falschen Produkten oder von Abweichungen bei Maßen oder Mengen, die die im Abschnitt „Toleranzen und Mengenanforderungen“ oben beschriebenen, als akzeptabel anzusehenen Grenzwerte übersteigen, hat der Kunde BBIAS schriftlich per Fax innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Empfang der Produkte davon zu benachrichtigen. Die schriftliche Benachrichtigung muss eine vom Spediteur am Ort der Entladung unterzeichnete Kopie des Frachtbriefs enthalten und den betreffenden Missstand beschreiben.

Eine Reklamation in schriftlicher Form muss BBIAS innerhalb von 15 Tage nach der Lieferung der Produkte vorliegen. Muster müssen gesammelt an BBIAS zur Evaluation übersandt werden. BBIAS muss nach Entgegennahme der Reklamation diese innerhalb von 15 Tage prüfen und bearbeiten. Die Haftung von BBIAS für den Fall von Fehlern an Produkten oder anderen Verstößen gegen den Vertrag sind umfassend im Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ unten dargestellt.

Lieferverzug

BBIAS muss den Kunden unverzüglich per Fax oder E-Mail benachrichtigen, falls BBIAS einen Lieferverzug bei den Produkten erwartet. Die Benachrichtigung muss den Grund für den Verzug sowie ein neues Lieferdatum angeben.

Falls der Verzug mehr als zwei Monate über den vereinbarten Liefertermin hinaus anhält oder BBIAS den Kunden benachrichtigt, dass ein anhaltender Verzug zu erwarten ist, kann der Kunde von dem von Verzug betroffenen Kauf zurücktreten und erhält eine Rückerstattung seiner geleisteten Vorauszahlungen.

Im Falle einer Aufhebung des Kaufes aus diesem Grund ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz für direkte und nachgewiesene, durch den Lieferverzug verursachte Verluste bis zu einem Höchstbetrag zu verlangen, der dem Kaufbetrag für die Produkte entsprechen, die vom Verzug betroffen sind.

Falls der Verzug durch Höhere Gewalt verursacht ist, gelten die Bestimmungen des Abschnitts „Höhere Gewalt“ unten.

Zahlung

Die gelieferten Produkte verbleiben in Besitz von BBIAS, bis alle Rechnungen ohne Abzug bezahlt wurden.

Falls der Kunde seine Zahlung nicht gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsbedingungen leistet, ist BBIAS zur Aufhebung der Arbeit und/oder Lieferung aller Produkte berechtigt, die der Kunde bei BBIAS bestellt hat. Eine solche Aufhebung der Arbeit und/oder Lieferung berührt nicht mögliche andere Forderungen, die BBIAS ggf. hat.

Die Rechnungen von BBIAS sind unwiderruflich an die DNB Bank ASA, P.O.Box 6579 Etterstad, NO-0607 Oslo, Norwegen („DNB“) abgetreten, an die alle Zahlung in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten sind. DNB ist autorisiert, die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung des betreffenden Betrags zu prüfen.

Stornierung

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Kaufaufträge, die bindend geworden sind, zu stornieren, aufzuheben oder zu verändern. BBIAS kann nach eigenem Ermessen einer Stornierung, Aufhebung oder Änderung zustimmen und Bedingungen für eine solche Zustimmung aufstellen, darunter (ohne Einschränkung) dass der Kunde BBIAS die nachgewiesenen Kosten erstattet.

Haftungsbeschränkung

Falls die Produkte aufgrund eines Herstellungsfehlers fehlerhaft oder mangelhaft sind oder falls die Abweichungen bei Maßen oder Mengen die im Abschnitt „Toleranzen und Mengenanforderungen“ üben angegebenen Grenzwerte überschreiten, kann BBIAS nach eigenem Ermessen entscheiden, entweder

a) den Fehler oder Mangel durch Bereitstellung eines Ersatzproduktes zu beheben, oder
b) eine Gutschrift für die betreffenden Produkte, auf die sich der Mangel oder die unzureichenden Maße/Menge beziehen, auszustellen.

Bei einer Reklamation müssen alle reparierbaren Produkte auf Kosten von BBIAS an BBIAS zurückgesandt werden. Dies sind die einzigen verfügbaren Rechtsmittel des Kunden im Hinblick auf fehlerhafte Produkte oder unzureichende Mengen oder Maße.

BBIAS haftet nicht für Schäden im Rahmen dieser AGB, sofern dies nicht in diesem AGB anders dargestellt ist.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, falls der Verstoß gegen den Vertrag bewusst fahrlässig erfolgt ist.

Warenzeichen

Die Warenzeichen, unter denen unsere Produkte verkauft werden, verbleiben unser ausschließliches Eigentum. Die unbefugte Benutzung oder der Missbrauch dieser Warenzeichen oder von anderem geschütztem Material stellt einen Verstoß gegen die Schutzrechte oder das geistige Eigentum und die gewerblichen Schutzrechte von BBIAS dar.

Höhere Gewalt

Falls eine unerwartete Situation auftritt, die eine Partei von der Ausübung ihrer vertraglichen Verpflichtungen abhält, wie etwa Streiks oder andere Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit einer Partei, werden die Verpflichtungen der betroffenen Partei aufgehoben, so lange und so weit die Situation anhält, unter der Bedingung dass die außerordentliche Situation außerhalb der Kontrolle der Partei liegt und durch die betroffene Partei nicht im angemessenen Rahmen vorhergesehen oder behoben werden konnte („Höhere Gewalt“). Die Verpflichtungen der anderen Partei werden im gleichen Zeitraum ebenfalls aufgehoben. Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich über die Stituation und die Konsequenzen, die diese für die andere Partei hat, in Kenntnis setzen. Jeglicher Verzug bei Lieferungen von Zulieferern von BBIAS ist als Höhere Gewalt anzusehen, ungeachtet der Ursache des Verzugs.

Gültigkeit

Sollten Bestimmungen dieser AGB für ungültig, ungesetzlich oder nicht durchsetzbar erachtet werden, sind diese Bestimmungen im Rahmen der geltenden Gesetze zu vollstrecken. Die Gültigkeit, Gesetzlichkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen bleiben davon unbeeinflusst.

Gerichtsstand und geltendes Recht

Diese AGB unterliegen norwegischem Recht.

Streitigkeiten, die in Verbindung mit diesen AGB entstehen, sind nach dem norwegischen Schiedsrecht vor einem Schiedsgericht zu beheben. Die Parteien stimmen zu, dass das Schiedsverfahren in Oslo (Norwegen) stattfinden soll.